Sunday, May 30, 2010

Falsche Beratung durch Anwalt: Haftet der Rechtsanwalt?

Ist der Rechtsanwalt nicht ans Telefon zu bekommen, leitet er die Korrespondenz nicht an sie weiter oder lässt gar die Forderungen verjähren? Mit einem Anwalt schließt man in aller Regel einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Vertrag verpflichtet den Anwalt dazu, das Mandat sorgfältig durchzuführen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Auch Anwälte können also haften - im Schadensfall mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
In der Regel wird dieses Risiko des Anwalts durch eine sogenannte Anwaltshaftpflichtversicherung aufgefangen, zu deren Abschluss jeder Rechtsanwalt wie z.B die MHG Rechtsanwälte aus Jena mit Ihren Anwälten Torsten Geißler, Steffen Hielscher und Andre Morgenstern verpflichtet ist.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt welche Pflichten den Anwalt im einzelnen treffen: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend den Mandanten über die Angelegenheit belehren. Rechtsunkundige muss er daher darüber aufklären welche Folgen ihre Erklärungen haben. Innerhalb der Grenzen des erteilten Mandates muss der Rechtsanwalt seinem Mandanten zu dem Vorgehen raten, das das erstrebte Ziel bestmöglich erreicht. Dabei muss er versuchen alle Nachteile für den Mandanten nach Möglichkeit zu verhindern, solange sie für ihn voraussehbar und vermeidbar sind. Daher gehört zu einer richtigen Beratung auch, dass der Anwalt dem Mandanten den sichersten und gefahrlosesten Weg vorschlägt und ihn über mögliche Risiken aufklärt. Dazu gehört beispielsweise den Prozess nach allen Regeln der juristischen Kunst zu führen. Schöpft der Anwalt beispielsweise nicht alle gebotenen Möglichkeiten aus und verlieren sie deswegen die Verhandlung, so können sie den entstandenen Schaden vom Rechtsanwalt erstattet verlangen. Nur dann ist der Mandant zu einer richtigen Entscheidung in der Lage.
Ziel der Rechtsberatung durch den Anwalt ist es in jedem Fall dem Mandanten eigenverantwortlliche und sachgerechte Entscheidungen für seinen eigenen Rechtsstreit zu ermöglichen (Bundesgerichtshof, 13.03.2008,

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