Sunday, May 30, 2010

Falsche Beratung durch Anwalt: Haftet der Rechtsanwalt?

Ist der Rechtsanwalt nicht ans Telefon zu bekommen, leitet er die Korrespondenz nicht an sie weiter oder lässt gar die Forderungen verjähren? Mit einem Anwalt schließt man in aller Regel einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Vertrag verpflichtet den Anwalt dazu, das Mandat sorgfältig durchzuführen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Auch Anwälte können also haften - im Schadensfall mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
In der Regel wird dieses Risiko des Anwalts durch eine sogenannte Anwaltshaftpflichtversicherung aufgefangen, zu deren Abschluss jeder Rechtsanwalt wie z.B die MHG Rechtsanwälte aus Jena mit Ihren Anwälten Torsten Geißler, Steffen Hielscher und Andre Morgenstern verpflichtet ist.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt welche Pflichten den Anwalt im einzelnen treffen: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend den Mandanten über die Angelegenheit belehren. Rechtsunkundige muss er daher darüber aufklären welche Folgen ihre Erklärungen haben. Innerhalb der Grenzen des erteilten Mandates muss der Rechtsanwalt seinem Mandanten zu dem Vorgehen raten, das das erstrebte Ziel bestmöglich erreicht. Dabei muss er versuchen alle Nachteile für den Mandanten nach Möglichkeit zu verhindern, solange sie für ihn voraussehbar und vermeidbar sind. Daher gehört zu einer richtigen Beratung auch, dass der Anwalt dem Mandanten den sichersten und gefahrlosesten Weg vorschlägt und ihn über mögliche Risiken aufklärt. Dazu gehört beispielsweise den Prozess nach allen Regeln der juristischen Kunst zu führen. Schöpft der Anwalt beispielsweise nicht alle gebotenen Möglichkeiten aus und verlieren sie deswegen die Verhandlung, so können sie den entstandenen Schaden vom Rechtsanwalt erstattet verlangen. Nur dann ist der Mandant zu einer richtigen Entscheidung in der Lage.
Ziel der Rechtsberatung durch den Anwalt ist es in jedem Fall dem Mandanten eigenverantwortlliche und sachgerechte Entscheidungen für seinen eigenen Rechtsstreit zu ermöglichen (Bundesgerichtshof, 13.03.2008,

Thursday, May 27, 2010

Website der MHG Rechtsanwälte wegen Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vom Netz genommen?

Gefunden bei: mhg-rechtsanwaelte.onsugar.com


Jena, 01.02.2010 - Schon in seid einiger Zeit stand diese Seite im Fokus kritischer Berichterstattung. Früh, am 01.Februar.2010 wurde die Internetseite der Anwaltskanzlei MHG (Morgenstern, Hielscher, Geißler) gesperrt.
Es ist anzunehmen ist dieser Zustand auf rechtswiedrige Texte zurückzuführen. Einem Anwaltskollegen fallen sofort die Mängeln an Kompetenz, Zweideutigkeit und das Nichtvorhandensein von Beweisen auf. Z. B. werden auf der Webpräsenz gerade einmal acht Erfolge zelebriert wobei die vielen Fehlschläge außer Acht gelassen werden. Und als ob das nicht genug wäre, bei diesen 8 Erfolgen werden die Erfolge anderer Anwaltskanzleien als eigene verkauft. Daraufhin haben viele seriöse Gesellschaften u. A. Aktiengesellschaften Klage erhoben und es ist zu vermuten, dass entweder die Bundesregierung oder der Internet Service Provider selbst beschlossen hat, diese Internetpräsenz vom Netz zu nehmen.

Schon in der Vergangenheit wurden Webseiten von der Bundesregierung gesperrt. Das im Juni 2009 beschlossene „Zensurla" Gesetz, soll dabei rechtswiedrige Seiten (hauptsächlich Kinderpornografie) mit unzumutbaren Inhalten vom Netz genommen werden. Erst kürzlich wurden laut dem bekannten „Zeit " Magazin diverse Blogs mit illegalen Inhalten gesperrt. Bei Erfolg wird es aber sicherlich bald weitere Zensuren geben. Funktionierende Modelle sind aus China oder aber auch dem Iran bekannt. In diesen Staaten wird der Zugang zum Internet durch staatliche Institutionen filtriert und somit unliebsame Inhalte ausgesperrt. Die deutsche Regierungsinstitute scheinen diese Aufgabe gleich zu Beginn an private Firmen outsourcen zu wollen.

Ob es einen erneuten und diesmal aufrichtigeren Internetpräsenz geben wird, bleibt abzuwarten

Tuesday, May 25, 2010

Verhältnis Rechtsanwälte zur Einwohnerzahl.

Zur Veranschaulichung des Verhältnisses der zugelassenen Rechtsanwälte zur Einwohnerzahl in Deutschland gibt es folgende Grafik.



Wir bewegen uns bei nahezu 1 Rechtsanwält auf 500 Bürger (Säuglinge, Kinder, Pflegebedürftige, Rentner inbegriffen!) und deßhalb stellt sich hier die berechtigte Frage, wie schaffen es die Juristen Ihr auskommen zu erhalten?

Kommentare sind erwünscht.




Wer schützt die Anleger vor den Anlegerschützern?

Zunehmend gehen unseriöse Anwälte mittels Anlegerrundschreiben auf Mandantenfang – Ein gesetzeswidriges Geschäftsgebaren.
Bereits seit einigen Jahren ist im Markt für Kapitalanlagen eine unschöne Entwicklung im Bereich des vermeintlichen Anlegerschutzes zu verzeichnen. Es ist zu beobachten, dass immer mehr Rechtsanwaltskanzleien sich gezielt auf „Anlegerschutzrecht“ spezialisieren und so auf Mandantenfang gehen. Sie bemühen sich hierbei um Anleger, die eine Kapitalanlage mit einem erhöhten Risikopotential in ihrem Vermögensportfolio haben.

Die unseriöse Akquisition geschieht u. a. durch das direkte Anschreiben von Anlegern, in denen auf eine vermeintlich negative Entwicklung zu ungunsten der Anleger hingewiesen wird, aber auch durch Einladungen zu Informationsveranstaltungen. Derartige Rundschreiben können indes eine unzulässige Werbung darstellen. Dabei kommt es nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22. Juni 2006 (Az.: 16 O 566/06) nicht darauf an, dass der Rundbrief keine unmittelbare Aufforderung zur Mandatserteilung enthält. Eine Rolle spielt, so das Landgericht, allein die Wirkung beim Adressaten. Wenn ein „Appell zur Mandatierung“ gegeben ist, liegt bereits eine unzulässige Werbung vor.

Viele Rechtsanwälte überschreiten hierbei oft ganz bewusst die Grenzen der erlaubten anwaltlichen Werbung. Als sehr bedenklich ist in solchen Fällen die Verbreitung von falschen und schlecht recherchierten Tatsachen über eine bestimmte Firma X und deren Kapitalanlage zu beurteilen, nur um auf diese Weise Anleger von Kapitalanlagen an sich zu binden. Häufig wird den Anlegern auf bedrohlicher Weise suggeriert, dass ihre Kapitalanlage in Gefahr sei, was jedoch in den seltensten Fällen auch tatsächlich der Fall ist. Bei diesen Geschäftspraktiken handelt es sich oftmals um unerlaubte Mandatswerbung, was schlichtweg als unseriös einzustufen ist.

Auslöser eines derartigen Handelns ist häufig die in Deutschland vorherrschende Anwaltsflut und der daraus resultierende Mangel an Mandaten. Viele Anwälte sehen sich daher gezwungen, auf derart sittenwidrige Weise auf Mandantenfang zu gehen. Das Problem hierbei ist, dass würde man ein solches Verhalten von Rechtsanwälten auch zukünftig gestatten, so könnte ein beträchtlicher Schaden durch die Irreführung sowie Verunsicherung der angeschriebenen Anleger und Investoren entstehen. Der somit entstandene Schaden ist im Nachhinein nicht mehr durch die Geltendmachung von Schadenersatz in Geld auszugleichen, da er u.a. auch schwer zu beziffern ist. Er wird sich auf kurz oder lang auf die Anlage aller Anleger auswirken und diesen einen nicht wieder gutzumachenden finanziellen Schaden zufügen.

Dieses Verhalten wurde bereits mehrmals von Rechtsanwälten wie z. B. Oliver Renner (Rechtsanwalt der Kanzlei Wüterich Breucker, Stuttgart; Mitglied im Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V.) in Fachpublikationen umfassend kommentiert. Aber auch Oberlandesgerichte in ganz Deutschland sind mit diesem unseriösen Verhalten befasst. So erachtete das OLG Hamburg in einem Urteil vom 2. Juni 2005 (AZ.: 5 U 126/04, BRAK 2005, 244 ff.) ein Anlegerrundschreiben einer Anwaltskanzlei an Anleger einer Kapitalanlage für wettbewerbswidrig sowie gegen § 43 b BRAO verstoßend. Den Anlegern wurde in diesem Schreiben mitgeteilt, dass bei ihrer Kapitalanlage bereits ein Schaden eingetreten sei und wegen drohender Verjährung aktueller Handlungsbedarf bestehe.


Quelle: http://www.rechtseinwand.de

Thursday, May 20, 2010

MHG-Jena: Methoden aus der Zeit der Planwirtschaft

Zwanzig Jahre nach Fall des eisernen Vorhangs sind in Ostdeutschland zwar noch nicht überall blühende Landschaften vorhanden. Vielfach sind jedoch durch Eigeninitiative, Ideenreichtum und Erfindergeist florierende Firmen und beachtenswerte Wirtschaftsstandorte entstanden. Auch wenn manches Projekt und einige Regionen noch Potential haben, so überwiegen bei Weitem die positiven Eindrücke, wenn man Reiseeindrücke von heute mit denen aus der unmittelbaren Vorwendezeit vergleicht.

 

Und dann gibt es da leider auch noch die ewig gestrigen, die der guten alten Zeit nachtrauern, wie z. B. die Rechtsanwälte Morgenstern, Hielscher und Geißler, die unter dem in Jena international bekannten Namen MHG Law firmieren. Diese auch als „Musketiere der Rechtswissenschaften“ bekannten Glaubenskrieger haben sich mal wieder ein neues Husarenstück ausgedacht rsp. ein uraltes Geschäftsmodell abgekupfert. Dabei wird so vorgegangen, wie es das gute alte ZK über Jahrzehnte mit der Volkversammlung und damit dem Volk selber angestellt hat. Es wird die sogenannte Champignonpolitik* angewandt und das geht so:

 

Suche Dir einen aktuellen Rechtsfall, bei dem es möglichst viele Geschädigte gibt. Besorg’ Dir deren Adressen und stelle den ahnungslosen Mandanten die Möglichkeit einer Sammelklage in Aussicht. Da denkt dann jeder Geschädigte erstmal an niedrige Kosten (durch sog. economies of scale) und in der Masse sind wir stark – denkste!

 

Massenrundschreiben der MHG Rechtsanwälte aus Jena

 

In diesem Schreiben wird bewusst suggeriert, dass fuer € 25 irgendein Kundenmehrwert generiert wuerde! Faktisch steht hinter diesem Serienschreiben kühles kaufmännisches Kalkuel, denn multipliziert man die schnoeden € 25 mit 4000 und mehr potentiellen Anspruchsinhabern, so kommt man schnell auf eine sechsstellige Umsatzsumme (im konkreten Fall also € 100.000!), für die clevere Anwaltskanzlei.

Dies wohlgemerkt vorweg, ohne einen spuerbaren Kundennutzen rsp. einen Funken von Erfolg vor dem Kadi fuer die Mandanten erreicht zu haben.

 

Damit sind wir nun wieder bei der These, vom Anfang dieses kleinen Diskurses, gelandet. Die Kanzlei bewegt sich in guter alter ZK-Tradition im vollkommen sinnfreien Bereich und feiert sich selbst, da keinerlei Mehrwert außer einem "klitzekleinen" Eigennutzen, geschaffen wird.

 

Da bleibt nur die Hoffnung, dass die Herren Geißler, Hielscher und Morgenstern irgendwie doch noch ihren Weg in die Politik finden und dort dann offiziell als jederzeit mietbare Luegner und Betrueger von Berufs wegen enttarnt werden – solange sie nur bitte nicht weiter die serioese Anwaltschaft in Misskredit bringen.

 

Es schrieb' ein "Betroffener" (Berufs-Kollege), der seine Taetigkeit nicht nur des schnoeden Mammons wegen, sondern aus Berufung, mit Herzblut und Verantwortung ausuebt!

*Im Dunkeln lassen und mit Scheisse füttern