Wednesday, December 14, 2011

Motorola erwirkt gegen Apple Verkaufsverbot für iPhone und iPad Modelle in Deutschland

Motorola hat gegen Apple Sales International vor dem Landgericht Mannheim ein Verkaufsverbot für alle Apple iPhone und iPad Modelle erwirkt, die den GPRS-Standard unterstützen. Apple wird diesbezüglich eine Patentrechtsverletzung vorgeworfen.

Am 09.12.2011 wurde von dem Landgericht Mannheim ein Urteil gesprochen, das für Apple möglicherweise gravierende Folgen für das Weihnachtsgeschäft hat (Az. 7 O 122/11). Die Richter entschieden, dass Apple vor allem die folgenden Geräte nicht in Deutschland anbieten und/oder liefern darf: Apple iPhone, Apple iPhone 3G, Apple iPad 3G, Apple iPhone 3GS, Apple iPhone 4, Apple iPad 3G sowie Apple iPad2 3G. Diese Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit GPRS ausgestattet sind. Dieses System wird auch im Internet eingesetzt und ermöglicht eine höhere Datenflussmenge.

In dem vorliegenden Rechtsstreit geht es darum, dass GPRS eine patentrechtlich geschützte Technologie enthält. Durch die Verwendung soll Apple das Patentrecht von Motorola verletzt haben. Aus diesem Grunde hatte Motorola Apple vor dem Landgericht Mannheim vor allem auf Unterlassung verklagt.

Demgegenüber beruft sich Konkurrent Apple darauf, dass ihn Motorola nicht einfach von der Verwendung dieses Patentes ausschließen dürfe. Vielmehr müsse ihm der Abschluss eines Lizenzvertrages zu fairen Konditionen angeboten werden. Ansonsten missbrauche Motorola seine marktbeherrschende Stellung und verstoße dadurch gegen Kartellrecht. Aus diesem Grunde hätte Motorola das von Apple im Vorfeld vorgelegte Vertragsangebot annehmen müssen.

Mit diesem Argument konnte Apple jedoch nicht das Landgericht Mannheim überzeugen. Die Richter begründeten das Verkaufsverbot vor allem damit, dass Apple nicht die Annahme dieses Vertragsangebotes erwarten durfte. Denn Apple hatte sich in den Lizenzbedingungen vorbehalten, dass es bei der Geltendmachung von rückwärtigen Schadensersatzansprüchen das Patent von Motorola für nichtig erklären möchte. Hierdurch gehe Apple jedoch zu weit. Apple müsse vielmehr auch Schadenersatzansprüche für zurückliegende Patentrechtsverletzungen anerkennen.

Wie sich das Urteil für das laufende Weihnachtsgeschäft auswirkt, hängt von Motorola ab. Denn Motorola kann das Verkaufsverbot direkt durchsetzen, wenn es eine Sicherheitsleistung von über 1.000.000 € hinterlegt. Voraussichtlich wird Apple gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

LG Mannheim, Urteil v. 09.12.2011, Az.: 7 O 122/11:

Monday, December 5, 2011

Düsseldorfer Tabelle - Mehr Unterhalt im Jahre 2010

Die neue Düsseldorfer Tabelle verspricht rund 13 % mehr Unterhalt für Trennungs- und Scheidungskinder. Jetzt müssen sich die Betroffenen durch die Neuberechnung kämpfen.

Auch im Jahre 2010 gehen weiterhin Beziehungen in die Brüche und Ehen werden geschieden. Pünktlich zum Jahresbeginn, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch wieder eine neue Version der heißbegehrten Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die als Berechnungsgrundlage des Kindesunterhalts für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige dient. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrages, der zu Jahresbeginn auf 7.008 EURO angehoben wurde, sowie des erhöhten Kindergeldes für das 1. und 2. Kind auf 184 EURO, für das 3. Kind 190 EUR und für jedes weitere Kind 215 EUR setzt die neue Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt neu fest. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr.

Beispielsweise würde sich die Unterhaltszahlungen bei einem Kind unter 5 Jahren, dessen Vater nicht mehr als 1500 EURO verdient, von mtl. 199 EUR im Jahr 2009 auf 225 EURO im Jahr 2010 erhöhen. Eine Änderung, die in der Regel jetzt automatisch von den Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden sollte, doch ist nicht immer klar, wer was wie viel zahlen muss. "Für viele Betroffenen ist die Berechnung des tatsächlichen Unterhaltszahlbetrag eine schwierige Aufgabe, die mehr Fragen, als Antworten aufkommen lässt".

Rede und Antwort stehen in solchen Fällen die Jugendämter oder Rechtsanwälte. Sie beantworten sämtliche Fragen rund um das Thema Unterhaltsrecht und hilft Betroffenen bei der gezielten Berechnung des Unterhalts - auch bei der Neuberechnung, unter Berücksichtigung der aktuellen Tabelle.