Monday, August 30, 2010

Beförderungsverweigerung bei unvollständigen Reiseunterlagen

Das Amtsgericht München musste über die Schadensersatzklage einer Familie entscheiden, die im Januar 2008 eine Reise nach Thailand antreten wollte. Am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft wurde der minderjährige Sohn der Familie nicht zugelassen, da für ihn lediglich ein sog. Passersatz vorgelegt wurde. Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Pass ohne Foto für eine Einreise nach Thailand nicht ausreichend sei. Für die Kosten der zusätzlich notwendig gewordenen Bahnfahrten, der nicht genutzten Ferienwohnung in Thailand und nach der EU-Fluggastverordnung verlangte die Familie nun Schadensersatz und erhob Klage gegen die Fluggesellschaft, die nicht zahlen wollte. Die Richter gaben der Fluggesellschaft recht und erklärten, dass nach Auskunft des Auswärtigen Amtes deutsche Kinder und Jugendliche für die Einreise nach Thailand seit November 2007 einen Reisepass mit Lichtbild benötigen. Die von der Familie vorgelegten Einreisebestimmungen stammten aus dem März 2007 und waren folglich veraltet. Daher steht der Familie kein Anspruch auf Schadensersatz zu. (Amtsgericht München, Urteil v. 14.01.2010, Az.: 283 C 25289/08)

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