Wednesday, September 14, 2011

Sicher im Internet bezahlen mit Onlinebanking

Heute ist es gang und gäbe, im Internet einzukaufen und die Bezahlung per Onlinebanking zu erledigen. Doch wer nicht aufpasst, kann schnell Opfer von Internetbetrügern werden. Damit man beim Onlinebanking keine böse Überraschung erlebt und plötzlich vor einem leer geräumten Konto steht, informiert die Redaktion von anwalt.de über Risiken bei Onlinezahlungen, zu treffende Vorkehrungen, die sichersten Zahlungsarten und ob bzw. wie man sein Geld zurückbekommt, wenn man einem Betrug zum Opfer gefallen ist.


Phishing & Co.: Wer Onlinebanking nutzt, sollte unbedingt auf Sicherheit achten.
Wie schützt man sich als Nutzer am besten vor Betrugsfällen?

Zunächst sollten Virenscanner & Firewall stets auf dem aktuellsten Stand sein. Die meisten dieser Programme weisen darauf hin, wenn ein Update zum Download zur Verfügung steht. Außerdem sollte der gesamte Computer vom Virenscanner regelmäßig auf Viren, Trojaner etc. durchsucht werden.

Auch sollte man darauf achten, ob neue Sicherheitsupdates für das Betriebssystem vorliegen und diese schnellstmöglich downloaden bzw. installieren, um gefährliche Sicherheitslücken zu schließen.

Durch Aktivieren der verschiedenen Sicherheitseinstellungen im Browser kann man das Sicherheitsrisiko bereits zusätzlich minimieren. Browser werden ebenfalls ständig verbessert und aktualisiert, insofern gilt hier genauso: empfohlene Updates installieren und den Browser stets auf dem aktuellsten Stand halten.

Verwendet man VoIP (Voice over IP) oder WLAN, sollte man auf eine verschlüsselte Übertragung achten. So können Gespräche nicht von Dritten abgehört bzw. die Daten nicht von Dritten mitgelesen werden. Nähere Informationen zu Verschlüsselungsmethoden enthalten in der Regel die Betriebsanleitungen der Router.

Vorsicht beim Öffnen von E-Mail-Anhängen! Oftmals werden Viren, Würmer o. Ä. als Dateianhang in E-Mails eingefügt und dadurch weiter verbreitet. Kennt man den Absender der E-Mail nicht, sollte man also äußerste Vorsicht walten lassen.
Stammt die E-Mail scheinbar von der eigenen Bank und wird man darin aufgefordert, PIN und TAN preiszugeben, sollte man misstrauisch werden und auf keinen Fall darauf reagieren. Ist man unsicher, ob die E-Mail nicht vielleicht doch von der Bank stammt, am besten zuerst direkt dort nachfragen.

Nicht nur am eigenen Computer, sondern auch bei Logins des E-Mail-Postfachs, bei eBay oder anderen Einkaufsplattformen ist ein sicheres Passwort das absolute Muss. Ein Passwort, das sowohl Groß- und Kleinschreibung als auch Ziffern oder gar Sonderzeichen enthält, gilt dabei als besonders sicher.
Eine noch größere Sicherheit erreicht man, wenn man seine Passwörter in regelmäßigen Abständen ändert.
Außerdem sollte man Benutzername, Kennwort und sonstige Zugangscodes nicht im Browser oder auf der Festplatte speichern.

Richtig abmelden ist genauso wichtig, wie das sichere Passwort. Denn nur bei Betätigen des „Abmelden-Buttons" wird die Datenverbindung zu Ihrem Login-Bereich zuverlässig getrennt.

Welche Zahlungsarten sind am sichersten?

Am sichersten geht der Käufer, wenn er den Kauf auf Rechnung vornimmt. Denn hier bezahlt man immer erst, wenn man die Ware erhalten und geprüft hat. Leider wird diese Zahlungsart nicht immer angeboten, denn sie bedeutet umgekehrt ein höheres Risiko für den Verkäufer.

Bei Bezahlung per Lastschrift muss der Käufer zwar seine Kontodaten herausgeben, doch ist hier das Missbrauchsrisiko weitgehend gering. Denn Abbuchungen können im Zweifelsfall bei der Bank binnen 6 Wochen nach Rechnungsabschluss widerrufen werden. In jedem Fall sollte man bei der Übertragung der Kontodaten auf eine Verschlüsselung achten (sog. SSL-Verschlüsselung).

Vorauskasse ist riskant für den Verbraucher und daher nur bei geprüften Händlern zu empfehlen. Viele Online-Verkaufsplattformen vergeben „Zertifikate", an denen sich erkennen lässt, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handelt. Gibt es bei einem Kaufgeschäft mit einem der geprüften oder zertifizierten Verkäufer Probleme, erstattet die Plattform oftmals das Geld zurück.
Allerdings ist zu beachten, dass Überweisungen grundsätzlich unwiderruflich sind und nur auf dem Kulanzweg durch die Bank gestoppt werden können. Ist das Geld erst einmal auf dem Empfängerkonto gelandet, gibt es kein Zurück mehr.
Lässt sich im eventuellen Betrugsfall der Verlust des Geldes verschmerzen, kann man z. B. bei kleineren Beträgen die Vorauskasse als Zahlungsart wählen.

Die Bezahlung per Nachnahme ist in der Regel nicht zu empfehlen. Erstens fallen höhere Gebühren an. Zweitens hält man zwar das Paket nebst einer Quittung für die Auslieferung in der Hand, man weiß aber nicht, ob das Paket tatsächlich die bestellte Ware enthält bzw. ob die Ware beschädigt ist. Möchte man das Paket zur Überprüfung vor der Bezahlung öffnen, muss der Postbote dem zustimmen. Ist der Postbote nicht einverstanden, muss - wenn man das Paket haben möchte - erst bezahlt werden. Ist man gänzlich unsicher oder misstrauisch, besteht die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern.

Die Kreditkartenzahlung hat den Vorteil, dass der Verkäufer quasi in Echtzeit eine Zahlungsgarantie erhält und die Ware daher in der Regel schneller versendet. Man sollte auch hier immer auf eine verschlüsselte SSL-Übertragung achten. Bei Missbrauch der Daten durch Dritte können Zahlungen zwar rückgängig gemacht werden. Allerdings ist die Rückbuchung im Falle einer mangelhaften oder nicht gelieferten Ware gänzlich von der Kulanz der Bank abhängig.

Treuhanddienste bieten sowohl für Käufer als auch für Verkäufer eine sichere Lösung. Die Anmeldung ist meist kostenlos, die Zahlung zwischen den Konten erfolgt in der Regel sehr schnell. Gibt es bei der Kaufabwicklung Probleme, kann man einen sog. Käuferschutzantrag stellen. Der Treuhanddienst prüft dann die Angelegenheit und erstattet bei nicht gelieferter oder mangelhafter Ware den Kaufpreis und die Versandkosten zurück.

Hinsichtlich des Onlinebanking wurden die TAN-Listen mittlerweile vom TAN-Generator oder dem SMS-TAN-Verfahren abgelöst. Die neuen Techniken bieten noch mehr Sicherheit und darüber hinaus mehr Flexibilität.

Was tun, wenn das eigene Konto von anderen missbraucht wird?

Bankkonto:

Stellt man Abweichungen in den Kontobewegungen fest, sollte man unverzüglich seine Bank informieren und die Karte bzw. das Konto sperren lassen. Denn erst nach Sperrung haften die Banken für den Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte. Sofortige Hilfe bietet der Sperrnotruf 116 116, eine weltweite und zentrale Rufnummer, die bei Eingabe der jeweiligen Landesvorwahl auch aus dem Ausland erreichbar ist. Mehr als 90 % aller Zahlungskarten lassen sich über diese Rufnummer problemlos sperren. Besonders praktisch: Es ist keine vorherige Registrierung nötig, um den Service nutzen zu können.

Login-Konto (z. B. eBay):

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss es sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn das Konto ohne sein Wissen durch einen unbefugten Dritten für eine Auktion genutzt wird. Zwar heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay, dass das jeweilige Mitglied für sämtliche Aktivitäten unter Verwendung seines Mitgliedskontos haftet. Doch laut BGH gilt dies nur im Verhältnis Mitglied zu eBay, nicht dagegen im Verhältnis Anbieter zu Bieter (BGH, Urteil v. 11.05.2011, Az.: VIII 289/09).

Zumindest eBayer können demnach aufatmen. Ob die Rechtsprechung auch auf andere Online-Plattformen und -shops anzuwenden ist, bleibt allerdings offen.

Beim Kauf betrogen - wie bekomme ich mein Geld zurück?

Abbuchungsfehler

Hat man eine Lastschriftzahlung mit dem Verkäufer vereinbart und eine Einzugsermächtigung erteilt und ist bei der Abbuchung ein Fehler passiert - wurden also z. B. statt 16,95 € sogar 116,95 € abgebucht -, kann man der Abbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Allerdings gilt hier eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses. Bei europäischen Lastschriften gilt eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen nach Kontobelastung.

Abbuchungsmissbrauch

Wurde vom Konto missbräuchlich abgebucht, also ohne, dass ein Kaufvertrag o. Ä. zugrunde liegt, kann man der Abbuchung in der Regel auch noch später als 6 Wochen widersprechen.

Überweisung

Überweisungsaufträge sind grundsätzlich unwiderruflich, das gilt auch für Auslandsüberweisungen. Die Überweiserbank versucht allerdings in der Regel kulanterweise, die Überweisung zu stoppen. Doch mittlerweile funktioniert die elektronische Überweisung in äußerst kurzer Zeit, sodass es schwierig ist, die Überweisung noch zu stoppen, bevor das Geld auf dem Empfängerkonto eingeht.

Phishing

Bei Phishing-Angriffen haftet zunächst die jeweilige Bank und steht für Missbrauchsschäden ein. Hat der Kunde allerdings seine Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch den Missbrauch erst möglich gemacht - z. B. unsichere Verwahrung der Zugangsdaten, kein aktueller Virenschutz etc. -, haftet der Kunde. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht ist aber seitens der Bank zu beweisen.

Kreditkarte

Eine Kreditkartenzahlung kann in der Regel durch einen einfachen Anruf bei der Bank storniert werden. Evtl. muss der Kunde jedoch damit rechnen, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich des nicht getätigten Kaufs aufgefordert zu werden. Die Kreditkartengesellschaften stehen in der Regel für Missbrauchs- und Betrugsschäden ein.

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