Friday, October 1, 2010

Interessante Seite über das Geschäftsmodell der Anlageschützer

Die Aufklärungsseite über "Anlageanwalt" Martin ARENDTS

Seit über 10 Jahren wütet der selbsternannte "Anlageanwalt" Martin Arendts aus Grünwald bei München bereits gegen verschiedene Unternehmen der Finanzbranche - insbesondere jedoch gegen die Fonds und Verantwortlichen der Oberhachinger ALPINA-Gruppe. Sonderlich erfolgreich ist er dabei jedoch nicht, denn fast alle Fälle enden vor Gericht mit einem Fiasko für die von ihm vertretenen Anleger. Und auch mit der Wahrheit nimmt es dieser "Ehrenberufler" nicht immer so ganz genau.


Sie sind auf der Suche nach Informationen über Herrn Rechtsanwalt Martin Arendts, der sich selbst gerne als "Anlageanwalt" bezeichnet?

Oder sind Sie vielleicht sogar bereits in die Fänge der "Anlagekanzlei" Arendts geraten und haben diesem ein Mandat erteilt?
Dies wäre bedauerlich, denn wie Sie dann wohl bald zu Ihrem Leidwesen feststellen müssten, hätten Sie mit der Entscheidung, ausgerechnet Herrn Arendts zu beauftragen, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Vorzüge einer lukrativen Geldanlage gegen einen gravierenden finanziellen Schaden eingetauscht.

Oder Sie sind im Internet über eine seiner zahlreichen Presseerklärungen oder einen seiner "Fachbeiträge" in diversen Foren und Blogs gestolpert und wollen die darin enthaltenen Behauptungen und Verunglimpfungen nun kritisch hinterfragen?

In diesem Falle sollten Sie sich zunächst einmal fragen, weshalb wohl ein Rechtsanwalt überhaupt derartige Beiträge im Internet veröffentlicht. Dazu muss man wissen, dass Anwälte - ebenso wie z.B. Steuerberater und andere Standesrechtler - nicht werben dürfen. Und seriöse Kanzleien haben so etwas auch schlicht nicht nötig. Und die, die es offenbar doch nötig haben, wählen dann gerne eben diesen Weg der als "Fachbeitrag" getarnten, versteckten Mandantenwerbung.

Allerdings ist Herr Arendts nicht der einzige "Anlegeranwalt", der sich dieser etwas anrüchigen Werbemethode bedient. Und dennoch ist "Anlageanwalt" Arendts in gewisser Weise ein besonderer Fall - wenn es nämlich um verunglimpfende "Berichte" über unser Haus geht.

Aufmerksamen Lesern wird aufgefallen sein, dass seltsamerweise sämtliche negativen Beiträge über unsere Firmengruppe im Internet ausschließlich aus der Feder von Herrn Martin Arendts und seinem langjährigen Komplizen, dem bereits mehrfach einschlägig verurteilten, kriminellen Erpresser Heinz Gerlach (Wikipedia)stammen - und soweit er sich auf andere Publikationen, wie beispielsweise den Brancheninformationsdienst "kapital markt-intern" beruft, reicht ein kurzer Blick in die genannten Artikel und schon springt einem ins Auge, von wem auch dort die Information stammt: Von Herrn Martin Arendts nämlich, der auf diese Weise versucht, sich selbst zu "belegen".

Warum nur, fragt man sich, hat sich wohl noch kein seriöses Publikumsmedium dieser Kritik des einsamen Querulanten aus Grünwald bei München angeschlossen? Warum keine der zahllosen anderen - auf den Finanzmarkt spezialisierten - Anwaltskanzleien in Deutschland?

Auf den Punkt gebracht:
Wir halten die Vorgehensweise von Herrn RA Martin Arendts schlicht für unseriös und betrügerisch !

Warum? Lesen Sie selbst.

Nachdem Herr Rechtsanwalt Arendts seit nunmehr bereits über 10 Jahren immer wieder sinn- und erfolglose Prozesse gegen Gesellschaften und Verantwortliche unserer Unternehmensgruppe angezettelt hat, sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass es ein Wechselspiel zwischen einer generalstabsmäßig organisierten Verbreitung von Unwahrheiten über unser Haus zum Zwecke der Gewinnung von Mandaten und dem Führen von sehr gebührenintensiven Gerichtsprozessen gibt, deren "Erfolgs"-Statistik wir Ihnen nachfolgend darstellen werden.

Aus Gesprächen mit ehemaligen Mandanten der Kanzlei Arendts wissen wir, dass dieser bei der Mandats-Akquise zwar stets stolz darauf verweist, bereits etliche Klagen gegen uns eingereicht zu haben, dabei aber regelmäßig "vergisst" zu erwähnen, dass er nahezu alle diese Verfahren verloren hat.

Statt dessen "wirbt" er - auf seiner Homepage, in diversen Internetforen und -Blogs (allein diese, für ein Organ der Rechtspflege mehr als zweifelhafte, "Werbestrategie" sollte einem bereits zu denken geben) wie auch im direkten Kontakt mit potentiellen Mandanten - lieber mit z.B. angeblich für die Betroffenen vorteilhaften Vergleichen oder noch nicht rechtskräftigen Urteilen - teilweise selbst dann noch, wenn diese schon längst von der nächsthöheren Instanz wieder aufgehoben wurden.

Um Ihnen die "Erfolgs"-Quote der Kanzlei Arendts einmal zu verdeutlichen, haben wir Ihnen weiter unten einmal sämtliche, jemals von Herrn Arendts gegen unser Haus erhobenen und zwischenzeitlich entschiedenen Klagen und deren Ausgang tabellarisch dokumentiert.
Wir bezweifeln, dass Herr Arendts diese für ihn äußerst unrühmliche "Leistungs"-Bilanz gegenüber seinen (potenziellen) Mandanten jemals offengelegt hat.

Zudem zeichnet sich Herr RA Arendts auch durch eine gewisse "Schluderigkeit" aus, oder hat schlichtweg seine Kanzleiorganisation nicht im Griff. So gibt es bereits eine Vielzahl von Fällen, in denen er angebliche Ansprüche seiner Mandanten aufgrund groben Anwaltsverschuldens schlichtweg hat verjähren lassen, da er die ihm erteilten Mandate oft über Jahre unbearbeitet liegen ließ.

Damit aber nicht genug. So hat Herr Rechtsanwalt Arendts beispielsweise in einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, Az. 6 U 1851/06, in einem Schriftsatz vom 1. Juni 2007 vorsätzlich und wider besseren Wissens erklärt, er habe sich im Jahre 2000 noch nicht mit möglichen Prospektfehlern der Prospekte unseres Hauses beschäftigt, obwohl er bereits am 6. März 2000 einen dieser Prospekte, mit denen er sich angeblich nicht beschäftigt haben wollte, auf behauptete Prospektfehler analysieren ließ und dieses auch schriftlich mitteilte. Mit dem damit begangenen, vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht, vor Gericht die Wahrheit zu sagen, setzte RA Arendts nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mandanten einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung wegen versuchten Prozessbetruges aus.

Der nachstehenden Übersicht können Sie sämtliche, jemals von der Kanzlei Arendts gegen ein Unternehmen der ALPINA-Gruppe bzw. deren handelnde Personen erhobenen und zwischenzeitlich entschiedenen Klagen und deren Ausgang in chronologischer Abfolge entnehmen.

1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz
Beteiligte/r Urteils-Datum Gericht Aktenzeichen Urteils-Datum Gericht Aktenzeichen Urteils-Datum Gericht Aktenzeichen
1. Maximilian S. 12/2002 LG München I 6 O 11211/01 03/2003 OLG München 5 W 2926/02
2. Rüdiger S. 07/2000 LG München I 12 O 16655/99 12/2003 OLG München 5 U 4520/00
3. Barbara K. 02/2006 LG Augsburg 1 O 1762/05
4. Klaus M. 02/2006 LG München I 30 O 360/05 06/2006 OLG München 8 U 2755/06
5. Bernhard A. 02/2006 LG München I 3 O 13612/05 07/2006 OLG München 21 U 2653/06
6. Andreas K. 06/2006 LG München I 35 O 243/05 12/2006 OLG München 21 U 4148/06 02/2008 BVerfG 1 BvR 372/07
7. Erich H. 06/2007 LG München I 35 O 6900/07 12/2007 OLG München 21 U 4117/07
8. Bram K. 10/2007 LG München I 25 O 2747/07 04/2008 OLG München 21 U 5069/07
9. Karin W. 05/2008 LG München I 22 O 19459/07
10. Michaela S. 11/2007 LG München I 28 O 23767/06 06/2008 OLG München 8 U 5315/07
11. Rudolf L. 01/2008 LG München I 29 O 23768/06 07/2008 OLG München 17 U 2089/08
12. Manfred L. 12/2005 LG München I 34 O 375/05 07/2008 OLG München 6 U 1851/06
13. Felix V. 03/2008 LG München I 23 O 10188/07 11/2008 OLG München 8 U 2803/08
14. Jana Sch. 11/2008 LG München I 27 O 9640/07
15. Kerstin K. 10/2005 LG München I 27 O 347/05 02/2009 OLG München 6 U 5575/05 02/2008 BVerfG 1 BvR 371/07
16. Birgit G. 09/2008 LG München I 12 O 23224/07 02/2009 OLG München 21 W 779/09
17. Dieter Z. 04/2009 LG München I 35 O 12347/08 08/2009 OLG München 18 U 3069/09


LG = Landgericht OLG = Oberlandesgericht BVerfG = Bundesverfassungsgericht Arendts ALPINA
rot = Arendts gewonnen grün = ALPINA-Gruppe gewonnen fett = rechtskräftig 5,88 % 94,12 %



Wie Sie sehen, hat Herr Arendts bislang lediglich ein einziges Verfahren (Nr. 6) letztendlich (also rechtskräftig) gewonnen. Dafür, dass dieses jedoch ein Einzelerfolg bleiben wird, spricht insbesondere die Tatsache, dass der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München, der das Verfahren Nr. 6 entschieden hat, kurze Zeit später die Verfahren Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 16 entschieden hat, denen ein nahezu identischer Sachverhalt zugrunde lag.
In all diesen Fällen wurden die von der Kanzlei Arendts eingereichten Klagen zurückgewiesen.

Neuerdings versucht RA Arendts offenbar, die mehr als eindeutige und für ihn höchst peinliche Aussagekraft der vorstehenden Statistik in Frage zu stellen, indem er darauf verweist, dass diese lediglich die Fälle enthält, in welchen er im Auftrag verunsicherter Beteiligter Klage erhoben hat und behauptet dreist, alle umgekehrten Fälle - also solche, in denen die Fondsgesellschaft gerichtlich gegen säumige Beitragsschuldner vorging - gewonnen zu haben. Letzteres ist - wieder einmal - glatt gelogen, wie wir selbstverständlich jederzeit anhand einer Vielzahl entsprechender Fälle dokumentieren können.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch, dass Herr Arendts noch nicht einmal davor zurückschreckt, diese dreiste Lüge sogar zu Gericht vorzutragen, wie erst kürzlich geschehen, und damit wieder einmal seine Mandantschaft den strafrechtlichen Konsequenzen eines zumindest versuchten Prozessbetruges aussetzt.

In letzter Zeit geht er vor allem mit einem Urteil des Landgerichtes München I vom März 2010 hausieren - "vergisst" aber auch hier seine Mandanten darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um ein absolutes Einzelstück handelt. Dieses Urteil ist - abgesehen davon, dass es grob rechtsfehlerhaft ist - weder einschlägig, noch spiegelt es die ständige Rechtsprechung am Gerichtsstand München bzw. in den übergeordneten Instanzen (Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG)) wider, wie Herr Arendts damit gerne suggerieren möchte.

Wer sich ein repräsentatives Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte, sollte sich zunächst einmal mit den nachstehenden Urteilen befassen, welche den wirklichen und mehr als eindeutigen Stand der aktuellen konsolidierten Rechtssprechung zu unserem Haus widerspiegeln:

Landgericht: LG München I Az. 12 O 16655/99 LG München I Az. 6 O 11211/01 LG München I Az. 34 O 15680/04
LG München I Az. 29 O 11234/05 LG Augsburg Az. 1 O 1762/05 LG München I Az. 30 O 360/05
LG München I Az. 3 O 13612/05 LG München I Az. 34 O 375/05 LG München I Az. 27 O 347/05
LG München I Az. 28 O 22731/06 LG München I Az. 29 O 23768/06 LG München I Az. 35 O 6900/07
LG München I Az. 25 O 2747/07 LG München I Az. 22 O 19459/07 LG München I Az. 23 O 10188/07
LG München I Az. 27 O 9640/07 LG München I Az. 12 O 23224/07 LG München I Az. 35 O 23023/07
LG München I Az. 35 O 12347/08 LG München I Az. 35 O 9467/08 LG München I Az. 28 O 5814/08
LG München I Az. 30 O 12513/08 LG München I Az. 30 O 3089/10


Oberlandesgericht: OLG Hamburg Az. 13 U 5899/99 OLG München Az. 5 U 4520/00 OLG München Az. 5 W 2926/02
OLG München Az. 6 U 5575/05 OLG München Az. 8 U 2755/06 OLG München Az. 21 U 2653/06
OLG München Az. 6 U 1851/06 OLG München Az. 21 U 4117/07 OLG München Az. 21 U 5069/07
OLG München Az. 8 U 5315/07 OLG München Az. 17 U 2089/08 OLG München Az. 8 U 2803/08
OLG München Az. 8 W 1870/08 OLG München Az. 21 W 779/09 OLG München Az. 18 U 3069/09

Bundesgerichtshof:
BGH Az. XI ZR 266/00

Bundesverfassungsgericht:
BVerfG Az. 1 BvR 371/07



Vor dem Hintergrund dieser mutmaßlich vorsätzlichen Falschdarstellung der tatsächlichen Gegebenheiten, könnte es für Sie von Interesse sein, dass ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten über dessen Prozessaussichten bewusst im Unklaren lässt oder diese sogar vorsätzlich falsch darstellt, ggf. schadensersatzpflichtig gemacht werden kann (siehe nachstehende Urteile).

Der Rechtsanwalt darf den Mandanten nicht über die wahren Chancen und Risiken im Unklaren lassen und überwiegende Erfolgsaussichten zusagen, wenn tatsächlich ein ganz erhebliches Risiko des Prozeßverlustes besteht. ...

Hat eine Klage erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten des Rechtsanwalts, wenn er dem Mandanten mitteilt, die Klage habe überwiegende Erfolgsaussichten. ...

Der Anwalt muß also von einer Klageerhebung abraten, wenn die Klage praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat. Tut er das nicht, verletzt er seine Pflichten und muß den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
(OLG Koblenz, Aktenzeichen 12 U 315/05)

Ist die Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage aussichtslos, muss der Anwalt wegen des Kostenrisikos von der Klageerhebung eindeutig abraten.
(BGH, IX ZR 52/02)

Es ist absolut verständlich, wenn Sie wegen der von Herrn Arendts und seinen Helfershelfern in die Welt gesetzten Diffamierungen derzeit etwas verunsichert sind. Wir können Ihnen aber nur dringend empfehlen, diesen selbsternannten "Verbraucherschützer" und seine Motive kritisch zu hinterfragen, bevor Sie ihm blind Ihr Vertrauen schenken.

Zudem sollten Sie bei Ihren Überlegungen berücksichtigen, dass Herr RA Arendts mit dem Führen von Prozessen sein Geld verdient - und zwar bedauerlicherweise unabhängig davon, ob er die jeweiligen Gerichtsverfahren letztlich für seine Mandanten gewinnt oder verliert.

Sie haben noch Fragen? Scheuen Sie sich nicht davor, den Kontakt zu uns aufzunehmen. Gerne ermöglichen wir Ihnen Einblick in die vorgenannten Urteile sowie weitere, umfassende Hintergrundinformationen zu den Machenschaften der Kanzlei Arendts.



Interessante Links zum Thema:

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/907913-1-10/anwaelte-mir-wird-schlecht-brauche-hilfe-beim-verfassen-v-brief
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/907913-11-20/anwaelte-mir-wird-schlecht-brauche-hilfe-beim-verfassen-v-brief
http://www.mein-parteibuch.com/forum/viewtopic.php?t=375&postdays=0&postorder=asc&start=60
http://www.akte-heinz-gerlach.info/15-09-09-gerlach-grundet-neue-abzockerorganisation-%e2%80%9eeuropaisches-forum-fur-anlegerschutz-e-v
http://www.akte-heinz-gerlach.info/06-09-10-neues-gerucht-ra-martin-arendts-ubernimmt-gerlach-medien-e-k/
http://www.akte-heinz-gerlach.info/newsletter-23-09-09-gerlach-stellt-bvg-urteil-auf-den-kopf/
http://www.akte-heinz-gerlach.info/08-03-10-idw-wundert-sich-uber-die-prufmethoden-des-heinz-gerlach/
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=428&meldung=Die-Pruefmethoden-des-Heinz-Gerlach
http://www.gomopa.net/Finanzforum/nachrichten-und-meldungen/ra-martin-arendts-anwalt-der-abzocker-130994.html
http://martin-arendts.blogspot.com
http://anlageanwalt.blogspot.com

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3 comments:

  1. Leider ein paar kleine Tippfehlerchen des Bloggers Jurafit-Law.

    - Der selbsternannte "Anlageanwalt", dessen Namen man sich merken sollte, heißt Martin ARENDTS.

    - Die Adresse der Aufklärungsseite über diesen sauberen Herren und seine Methoden heißt http://www.anlageanwalt.info

    ... (obwohl die in vorstehendem Artikel fälschlicherweise genannte "www.ANALgeanwalt.info" auf Assoziationen des Autors schließen läßt, die angesichts der juristischen Qualitäten des Herrn Arendts durchaus nachvollziehbar sind *g*)

    Weitere Infos und Links zu diesem wenig rühmlichen Vertreter der Jurisprudenz findet man auch hier im Blog unter "http://anlageanwalt.blogspot.com" und "http://martin-arendts.blogspot.com"

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  2. Vielen Dank für den Hinweis. Tippfehlerchen 1 habe ich beseitigt. Den 2. Fehler habe ich passender Weise gelassen. ^^

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  3. Könnten Sie diesen inhaltlich unrichtigen und in der Sache beleidigenden Beitrag löschen? Die sog. Alpina-Gruppe gibt es schon lange nicht mehr.

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