Tuesday, June 15, 2010

Urteil: Abmahn-Anwalt zu Schadenersatz verurteilt

Das Karlsruher Amtsgericht verurteilte am 12. August dieses Jahres eine Münchner Anwältin zum Zahlen von Schadenersatz. Die Verurteilte hatte im Auftrag eines Webseitenbetreibers von einer Verbraucherin aufgrund eines Internet-Abonnements Geld gefordert. Diese wehrte sich erfolgreich vor Gericht und musste die Abo-Kosten nicht tragen. Die Anwältin muss zudem die der Betroffenen entstandenen Anwaltskosten erstatten.

Inhaltsverzeichnis

1. Erfolgreiches Vorgehen gegen Abo-Kosten
2. Anwältin muss Prozesskosten tragen
3. "Signalwirkung für deutsche Rechtsprechung"
4. Frankfurter Richter fällen anderes Urteil


Das teilte der Karlsruher Anwalt der Klägerin, Benedikt Klas, am gestrigen Dienstagabend mit. Nach Angaben des Anwaltes vertritt die beklagte Münchner Rechtsanwältin Katja G. regelmäßig so genannte "Abofallen-Betreiber". Im vorliegenden Fall übte die Anwältin nach Angaben von Klas über Mahnschreiben erheblichen Druck auf die Klägerin aus.
Erfolgreiches Vorgehen gegen Abo-Kosten

Die Verbraucherin hatte sich auf einer Internet-Seite, die "alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht" anbietet, als Nutzer angemeldet. Dabei übersah sie den unter der Anmelde-Schaltfläche versteckten Hinweis auf die entstehenden Abo-Kosten. Anschließend forderte die beklagte Rechtsanwältin G. in Auftrag der Seitenbetreiber die Kosten für ein Halbjahres-Abonnement von der Klägerin ein.

Die Frau wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen die Abo-Kosten. In der Urteilsbegründung heißt es, dass durch die Betätigung des Anmelde-Button kein Vertrag zwischen Verbraucherin und Webseitenbetreiber zustande kam, da die Seite "ersichtlich darauf angelegt" sei, Internetnutzer zu täuschen. Zudem verurteilte das Gericht die im Auftrag des Seitenbetreibers tätige Katja G. zur Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten.
Anwältin muss Prozesskosten tragen

Die Beklagte hat nach Ansicht der Richter Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet, da sie nachweislich "davon ausging, dass die von ihr gestellten Forderungen nicht existieren". Das habe sich unter anderem daran gezeigt, dass Katja G. auch in ähnlichen Fällen bei Androhung einer Klage die Stornierung der Geldforderungen angeboten habe. Damit macht das Gericht nach Angaben des Vertreters der Klägerin erstmalig eine Anwältin für die der Beklagten entstandenen Kosten verantwortlich.

"Bislang standen Opfer von Abofallen-Betreibern vor der ungelösten Frage, ob und wie sie Ersatz für ihre Anwaltskosten verlangen konnten", erklärt der Anwalt der Klägerin. Die Verbraucher hätten sich nach Klas Angaben bislang zwar gegen die Forderungen der Kostenfallen-Betreiber wehren können, seien jedoch auf den entstandenen Anwaltskosten "sitzen geblieben". Ein Vorgehen gegen die Betreiber solcher Kostenfallen falle allein deshalb schwer, da sich deren Firmensitz vielfach im Ausland befinde.
"Signalwirkung für deutsche Rechtsprechung"

"Die Versendung der Mahnschreiben hingegen erfolgt immer wieder durch die gleichen in Deutschland ansässigen Rechtsanwälte wie zum Beispiel die MHG Rechtsanwälte welche Ihren Sitz in Jena hat und Inkassobüros", sagt der Karlsruher Rechtsanwalt weiter. Zu diesem Kreis gehöre auch die Münchner Rechtsanwältin G. Das Urteil vom 12. August 2009 eröffnet nach Angaben von Klas den Betroffenen die Möglichkeit, zu Kostenerstattung gegen die Rechtsanwälte der Kostenfallen-Betreiber vorzugehen.

Der Anwalt erwartet von dem nun gefällten Urteil nach eigenen Worten eine "wegweisende Signalwirkung". Die durch das Urteil bestätigte Erstattungspflicht sei geeignet, das "sittenwidrige Geschäftsmodell der Abzocker zu gefährden und deutlich unattraktiver zu machen", sagt Klas.

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