Monday, November 21, 2011

De-Mail – Identitätsstifter im Netz

Schnell wie eine E-Mail, sicher wie ein Brief und nachweisbar wie ein Einschreiben - die De-Mail soll all das möglich machen. Mit De-Mail soll die Kommunikation im Netz sicherer werden - das gilt besonders in juristischen Bereichen, wenn es entscheidend auf den Zugang der Nachricht ankommt. Und das ist bislang einer der gravierendsten Nachteile der herkömmlichen E-Mail-Konversation, da die Identität hier nicht sicher feststellbar ist. Rechtssicher kann derzeit eine E-Mail nur zugestellt werden, wenn der Empfänger den Zugang bestätigt. Aus diesem Grund greifen Unternehmen bei Angeboten, Verträgen, Rechnungen und Mahnungen lieber auf den guten alten Papierbogen zurück. Mit De-Mail soll sich das ändern und der kostenaufwendige Versand von rechtsverbindlichen Unterlagen auf dem Postweg bald der Vergangenheit angehören.


De-Mail kann von Unternehmen, Privatpersonen und Behörden genutzt werden.
Zertifizierte Anbieter

Nach einiger Verspätung ist im Mai das De-Mail-Gesetz endlich in Kraft getreten, das für mehr Sicherheit bei der elektronischen Nachrichtenübermittlung sorgen soll. De-Mail soll von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden können. Bekannte Internetdienste haben angekündigt, dass sie die Zertifizierung beantragen werden, oder befinden sich bereits im Akkreditierungsverfahren. Frühestens Ende des Jahres wird mit den ersten Akkreditierungen gerechnet. De-Mail-Anbieter dürfen nur Dienste anbieten, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen sind. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen die Anbieter strenge Sicherheits- und Datenschutzauflagen erfüllen, d. h. alle Voraussetzungen des Kriterienkatalogs für den Datenschutz-Nachweis gemäß § 16 Absatz 3 Nr. 4 De-Mail-Gesetz. Da die IT-Sicherheitsanforderungen sehr hoch sind, werden Kunden vermutlich De-Mail-Dienste erst im kommenden Jahr nutzen können.

De-Mail-Nutzerkonto

Allerdings haben Kunden bei den meisten Dienstanbietern bereits die Möglichkeit, sich entsprechende De-Mail-Adressen reservieren zu lassen. Nach der Akkreditierung kann man dann im nächsten Schritt ein De-Mail-Nutzerkonto eröffnen. Das De-Mail-Konto ist allein diesem Nutzer zugeordnet. Vor der Aktivierung muss daher die Identität des Inhabers eindeutig festgestellt werden. Das Verfahren bestimmt der Anbieter. Das kann beispielsweise durch persönliche Vorlage des amtlichen Ausweises geschehen oder per Onlineausweis mit dem neuen Personalausweis. Für juristische Personen muss der Handelsregisterauszug vorgelegt und der angemeldete Vertreter sicher identifiziert werden. Nach Abschluss der Identitätsprüfung erfolgt dann die Freischaltung des Nutzerkontos.

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