Tuesday, March 15, 2011

Widerruf eines Mobilfunkvertrages bei gleichzeitigem Kauf eines 1 EUR Handy!

Die meisten Verbraucher wissen, dass sie bei einem über Internet abgeschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) oder bei einem Haustürgeschäft - von einigen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben.

Widerrufsrechte bestehen aber auch zum Beispiel bei Teilzeitwohnrechte- und Verbraucherdarlehensverträgen. Daneben kommt ein Widerrufsrecht bei sogenannten sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen in Betracht.

So hat das AG Dortmund, Urteil vom 13.10.2010 (417 C 3787/10) entschieden, dass ein von einem Verbraucher im Ladengeschäft abgeschlossener Mobilfunkvertrag im Hinblick auf einen gleichzeitig abgeschlossenen Kaufvertrag über ein subventioniertes Handy eine „sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe" gemäß § 499 Abs. 1 BGB ist.

Konsequenz ist, dass ein derartiges Geschäft innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden kann mit der Folge, dass sowohl der Mobilfunkvertrag als auch der Handy-Kaufvertrag aufgelöst wird.

Hinweis: Vorsorglich sollte in einem solchen Fall (Kauf eines subventionierten Handys und Abschluss eines TK-Vertrages) der Widerruf gegenüber allen Vertragsbeteiligten (Provider und Handy-Verkäufer) erklärt werden.

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