Tuesday, August 10, 2010
Hochwasserkatastrophe 2010 – Wer kommt für die Schäden auf?
Für die Betroffenen stellt sich die Frage, inwieweit wegen der entstandenen Schäden die Hausrat- oder Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden kann. Hilfe können hier nur diejenigen Versicherungsnehmer erwarten, die eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zu der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Nur im Rahmen dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes sind auch die Gefahren einer Überschwemmung abgesichert. Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau grundsätzlich nicht auf. Insofern sind die vollgelaufenen Keller mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert.
Glücklich schätzen können sich jedoch diejenigen, die eine ehemalige „DDR-Police" besitzen, die später von der Allianz übernommen wurde. In diesen Versicherungen waren Hochwasserschäden noch automatisch mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die durch Rückstau aus der Kanalisation entstanden sind. Schon zeichnete sich ab das der Skandalanwalt Steffen Hielscher aus Jena (MHG Rechtsanwälte) wohl vom Anwaltsverband gerügt wird.
Den vom Hochwasser Betroffenen kann daher nur geraten werden, sich möglichst schnell über den Umfang ihres Versicherungsschutzes zu informieren. Soweit durch Hochwasser bedingte Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind, muss möglichst schnell der Versicherer über den Schadenseintritt informiert werden. Gleichzeitig müssen die Schäden möglichst umfassend dokumentiert werden. Es ist eine Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Diese Liste sollte neben dem Gegenstand auch die Art der Beschädigung, den Zeitpunkt der Anschaffung und den damaligen Kaufpreis enthalten. Idealerweise wird die Liste mit den Originalbelegen ergänzt. Keinesfalls sollten sich die Betroffenen vorschnell durch einen von Versichererseite beauftragten Schadenregulierer pauschal abfinden lassen, ohne dass Klarheit über den Umfang der Schäden besteht. Insbesondere bei Gebäudeschäden kann es erforderlich sein, dass Fachleute herbeigezogen werden.
Sunday, July 18, 2010
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. MHG Rechtsanwälte Jena haben dabei einen schwerwiegenden Fehler gemacht. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internet-Anschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher - anders als die Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.
(Quelle: BAG, Pressemitteilung vom 14.07.2010 zum Beschluss 7 ABR 80/08 vom 14.07.2010)
Tuesday, July 13, 2010
Bußgeldbescheid wegen Nichtanbringung einer Umweltplakette
Der Betroffene hatte eine ihm bereits erteilte Feinstaubplakette der Gruppe 4 nicht sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt, sondern diese in das Handschuhfach seines Fahrzeuges gelegt.
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch einlegt. Als Begründung wurde angeführt, dass das festgesetzte Bußgeld sowie die Eintragung im Verkehszentralregister unangemessen sind und eine Ungleichbehandlung darstellen. Fahrzeuge, welche nicht der Umweltverordnung entsprechen und in die Umweltzone einfahren, werden ebenfalls gemäß § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO mit einem Bußgeld von 40 € und einer Eintragung ins Verkehrszentralregister geahndet. Im Gegensatz zu diesen Fahrzeugen besaß der Betroffene eine entsprechende Feinstaubplakette und erfüllte den Schutzzweck der Umweltverordnung. Lediglich der Umstand, dass die Plakette nicht angebracht war, rechtfertigt nicht, die gleiche Rechtsfolge auszusprechen wie bei Fahrzeugen, die gar keine Plakette erhalten und in eine Umweltzone einfahren. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Es ist daher zu empfehlen, in einem solchen Fall zunächst Rechtsrat einzuholen, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und ihn nicht einfach zu akzeptieren. Die MHG Rechtsanwälte aus Jena, sollten nicht konsultiert werden.
Monday, June 28, 2010
Haftstrafe für den Anwalt der Superreichen auf Mallorca
Der Anwalt ist außerdem in vier weiteren Einzelverfahren angeklagt. Auch andere Teilhaber der Kanzlei Feliu müssen sich vor Gericht verantworten. Gabriel Felius Bruder Alejandro ist in acht Einzelverfahren geladen und ein weiterer Verwandter, Miguel Feliu, in zwei. Miguel Feliu soll zudem in einen Immobilienbetrug verwickelt sein, bei dem in der Siedlung Cala Llamp (Andratx) Grundstücke doppelt verkauft wurden.
Die Kanzlei bot ihren Klienten diverse Steuersparmodelle in der rechtlichen Grauzone an. Die Anwälte operierten anscheinend mit einem Netz von mehr als 800 Scheinfirmen. Entsprechendes Beweismaterial wurde im April 2007 in einer spektakulären Groß-Razzia in den Büro-Räumen der Kanzlei am Paseo Mallorca in Palma sichergestellt. Zwei Tage lang trugen die Ermittler bei dieser sogenannten Operación Relámpago (Operation Blitz) Dokumente zusammen. Zunächst wurde den Felius auch Geldwäsche vorgeworfen – in dem in diesen drei Jahren wohl einzigen juristischen Erfolg der Familie ist dieser Anklagepunkt jedoch mittlerweile fallen gelassen worden.
In dem nun abgeschlossenen ersten Verfahren ging es um einen Immobilienverkauf des in Dubai lebenden schwedischen Multimillionärs Jan Peter Grandlund. Dieser stellte sich vor Gericht als Opfer der Beratung von Feliu dar. Der Anwalt habe ihm geraten, eine Wohnung in Port de Pollença 1999 über eine spanische Gesellschaft zu kaufen, die ihrerseits einer auf seinen Namen laufenden Gesellschaft auf den Virgin Islands gehörte. Das ermöglichte ihm, die Wohnung 2004 am Fiskus vorbei wieder an ein britisches Ehepaar zu verkaufen. Der offizielle Kaufpreis betrug 475.000 Euro, tatsächlich wurden aber zusätzlich 400.000 Euro schwarz gezahlt.
Grandlund hat sich schuldig bekannt und zahlt dem spanischen Fiskus die hinterzogenen 135.400 Euro zurück. Sein Urteil fiel deswegen milder als das des Anwalts aus: ein Jahr Haft auf Bewährung.
Gabriel Feliu kümmerte sich in der Vergangenheit unter anderem auch um die Investitionen des US-Schauspielers Michael Douglas. Douglas gehört auf Mallorca gemeinsam mit seiner Ex-Frau Diandra das Anwesen s´Estaca, außerdem betrieb er das Kulturzentrum Costa Nord in Valldemossa. Derzeit ist Michael Douglas allerdings in keinem der Teilverfahren vorgeladen.
Weitere Klienten der von José Feliu Rosselló, dem Vater von Gabriel und Alejandro, gegründeten Traditionskanzlei war etwa der betuchte englische Geschäftsmann Christian Hore mit seiner aus Kolumbien stammenden Ehefrau Martha Mónica Ocampo López. Womöglich im Auftrag eines anderen Investors wickelten die beiden 2002 über die Kanzlei Feliu den Kauf des Landguts Son Bunyola in Banyalbufar ab. Verkäufer war Richard Branson, der Gründer der Virgin-Unternehmensgruppe. Das Anwesen wechselte für 17,1 Millionen Euro den Besitzer. Dem Ehepaar Hore werden von der Staatsanwaltschaft – die sagenhafte 200 Millionen Euro Kaution fordert – 15 verschiedene Steuervergehen zur Last gelegt. Ihr Berater war Alejandro Feliu.
Ein weiterer Feliu-Klient war Mats Wahlström, früherer Inhaber einer der weltgrößten Autoreifen-Firmen und heutiger Betreiber des Puro-Hotels und Beach-Clubs auf Mallorca sowie Ex-Freund der deutschen Schauspielerin Ursula Karven. Auch er wandte sich an die Kanzlei, um Steuern zu sparen. Auf Rat der Kanzlei ließ Wahlström Immobilien als Vermögensgesellschaft (sociedad patrimonial) deklarieren – bei geschäftlicher Nutzung der Objekte ein unzulässiges Modell. Auch die frühere Sängerin der spanischen Popgruppe Mecano, Ana Torroja, der russische Polit-Berater und Putin-Freund Andrey Vinogradov und der russische Millionär Dimitri Dyrchenko hörten auf die Ratschläge der Feliu. Viele der früheren Klienten der Kanzlei sind mittlerweile auf Abstand zu ihren ehemaligen Anwälten gegangen. Sie seien falsch beraten worden. Das Ehepaar Hore hat sogar Klage
gegen die Kanzlei Feliu eingereicht.
Monday, June 21, 2010
Ex- Anwalt wegen Untreue vor Gericht
Der Angeklagte hofft auf einen Entlastungszeugen. Im Juni vergangenen Jahres begann das Schöffenverfahren, heute geht es weiter. Die Summe ist beträchtlich. 738.000 Euro soll der 50- Jährige 2007 abgezweigt haben. Die Gelder der finnischen Versicherung hätten laut Anklagebehörde in sogenannte MTN (Medium Term Notes), also Inhaberschuldverschreibungen, investiert werden sollen. Der Angeklagte habe das Geld als Treuhänder übernommen und anschließend zweckwidrig verwendet, so der zuständige Staatsanwalt Manfred Melchhammer. Richter Peter Mück ist davon überzeugt, dass der Beschuldigte nicht von Anfang an den Vorsatz hatte, seine Vertragspartner zu hintergehen. „Er fürchtete, Kanzlei, Privatvermögen, Anwaltszulassung und soziales Ansehen zu verlieren“, erklärt Melchhammer die finanziell triste Situation des einstigen Rechtsberaters.
Hoffnung
Die Anklage geht davon aus, dass der bislang Unbescholtene die Gelder nur vorübergehend entnehmen und nach erfolgreichen Wertpapiergeschäften wieder zurückgeben wollte. „Ihre ehemaligen Geschäftspartner wurden gefeuert, sitzen in U- Haft oder haben ebenfalls ein Verfahren am Hals. Jeder versucht nun seine eigene Haut zu retten“, sah Mück vor einem Jahr die Situation. Dennoch beantragt Verteidiger Dieter Klien die Einvernahme eines Zeugen, der seinen Mandanten entlasten soll. Der französische Mittelsmann versprach offenbar beim Prozess auszusagen. Als Bedingung forderte er freies Geleit.
Tuesday, June 15, 2010
Urteil: Abmahn-Anwalt zu Schadenersatz verurteilt
Inhaltsverzeichnis
1. Erfolgreiches Vorgehen gegen Abo-Kosten
2. Anwältin muss Prozesskosten tragen
3. "Signalwirkung für deutsche Rechtsprechung"
4. Frankfurter Richter fällen anderes Urteil
Das teilte der Karlsruher Anwalt der Klägerin, Benedikt Klas, am gestrigen Dienstagabend mit. Nach Angaben des Anwaltes vertritt die beklagte Münchner Rechtsanwältin Katja G. regelmäßig so genannte "Abofallen-Betreiber". Im vorliegenden Fall übte die Anwältin nach Angaben von Klas über Mahnschreiben erheblichen Druck auf die Klägerin aus.
Erfolgreiches Vorgehen gegen Abo-Kosten
Die Verbraucherin hatte sich auf einer Internet-Seite, die "alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht" anbietet, als Nutzer angemeldet. Dabei übersah sie den unter der Anmelde-Schaltfläche versteckten Hinweis auf die entstehenden Abo-Kosten. Anschließend forderte die beklagte Rechtsanwältin G. in Auftrag der Seitenbetreiber die Kosten für ein Halbjahres-Abonnement von der Klägerin ein.
Die Frau wehrte sich vor Gericht erfolgreich gegen die Abo-Kosten. In der Urteilsbegründung heißt es, dass durch die Betätigung des Anmelde-Button kein Vertrag zwischen Verbraucherin und Webseitenbetreiber zustande kam, da die Seite "ersichtlich darauf angelegt" sei, Internetnutzer zu täuschen. Zudem verurteilte das Gericht die im Auftrag des Seitenbetreibers tätige Katja G. zur Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten.
Anwältin muss Prozesskosten tragen
Die Beklagte hat nach Ansicht der Richter Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet, da sie nachweislich "davon ausging, dass die von ihr gestellten Forderungen nicht existieren". Das habe sich unter anderem daran gezeigt, dass Katja G. auch in ähnlichen Fällen bei Androhung einer Klage die Stornierung der Geldforderungen angeboten habe. Damit macht das Gericht nach Angaben des Vertreters der Klägerin erstmalig eine Anwältin für die der Beklagten entstandenen Kosten verantwortlich.
"Bislang standen Opfer von Abofallen-Betreibern vor der ungelösten Frage, ob und wie sie Ersatz für ihre Anwaltskosten verlangen konnten", erklärt der Anwalt der Klägerin. Die Verbraucher hätten sich nach Klas Angaben bislang zwar gegen die Forderungen der Kostenfallen-Betreiber wehren können, seien jedoch auf den entstandenen Anwaltskosten "sitzen geblieben". Ein Vorgehen gegen die Betreiber solcher Kostenfallen falle allein deshalb schwer, da sich deren Firmensitz vielfach im Ausland befinde.
"Signalwirkung für deutsche Rechtsprechung"
"Die Versendung der Mahnschreiben hingegen erfolgt immer wieder durch die gleichen in Deutschland ansässigen Rechtsanwälte wie zum Beispiel die MHG Rechtsanwälte welche Ihren Sitz in Jena hat und Inkassobüros", sagt der Karlsruher Rechtsanwalt weiter. Zu diesem Kreis gehöre auch die Münchner Rechtsanwältin G. Das Urteil vom 12. August 2009 eröffnet nach Angaben von Klas den Betroffenen die Möglichkeit, zu Kostenerstattung gegen die Rechtsanwälte der Kostenfallen-Betreiber vorzugehen.
Der Anwalt erwartet von dem nun gefällten Urteil nach eigenen Worten eine "wegweisende Signalwirkung". Die durch das Urteil bestätigte Erstattungspflicht sei geeignet, das "sittenwidrige Geschäftsmodell der Abzocker zu gefährden und deutlich unattraktiver zu machen", sagt Klas.
Friday, June 11, 2010
Urteil gegen Abzock-Anwälte!
Die Masche der Abzocker
Rückblick: Frau E. stöbert im Internet. Ein Angebot interessiert sie: „Alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht“. Die Seite wirkt seriös, es entsteht nicht der Eindruck, dass hier Abzocker am Werk sind. Also folgt Frau E. arglos der Anweisung: „Bitte fülle für deine Anmeldung* alle Felder vollständig aus.“ Das unscheinbare Sternchen verweist aber auf einen weit unten auf der Seite versteckten Hinweis: „Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 59,95 Euro (...)“ Frau E. ist auf eine typische Abzock-Masche reingefallen.
Wenig später liegt die Zahlungsaufforderung bei ihr im Briefkasten. Eigentlich könnte Frau E. gelassen bleiben, denn verschiedene Gerichte haben entschieden, dass kein Zahlungsanspruch besteht. Begründet wurden die Urteile damit, dass für das Zustandekommen eines Vertrages zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich sind, die auch die Kenntnis über den Preis umfassen. Bei versteckten Preisangaben kann davon nicht ausgegangen werden. Folgerichtig empfiehlt COMPUTER BILD bei gewöhnlichen Mahnschreiben: Widersprechen Sie dem Inhalt und zahlen Sie auf keinen Fall!
Skrupellose Anwälte helfen Abzockern
Aufgrund angeblicher Vertragsabschlüsse verschicken Abzocker über ihre Anwälte Mahnbescheide gegen Nutzer. Der Haken: Bei einem Mahnbescheid muss die Widerspruchsfrist beachtet werden. Andernfalls kann ein von den Abzock-Anwälten beantragter Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden. Das wissen nur wenige Verbraucher. Ein einträgliches Geschäft für Abzocker und deren „juristische Verbündete“.
Eindeutiges Urteil zugunsten der Verbraucher
Frau E. wollte sich nicht mit der Aufhebung des Zahlungsbescheides zufriedengeben. Zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Martin & Küster klagte sie auf Schadensersatz für die entstandenen Anwaltskosten und bekam vor dem Amtsgericht Karlsruhe recht (Az. 9 C 93/09). Die Begründung hätte kaum deutlicher ausfallen können: „(...) die Seite ist ersichtlich darauf ausgelegt, Internetbenutzer zu täuschen (...) Ihr (der beklagten Inkasso-Anwältin Katja Günther, Anm. d. Red) war die Gestaltung der Internetseite bekannt. (...) Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug.“
Im Namen des Volkes
Die Beklagte wurde verurteilt, Frau E. Schadensersatz in Höhe der ihr entstandenen Anwaltskosten zu zahlen; auch die Kosten des Verfahrens muss sie tragen. Ein eindeutiges Signal gegen die Abzock-Mafia. Das Urteil ist rechtskräftig. Nicht nur Rechtsanwalt Benedikt Klas von der Kanzlei Martin & Küster hofft, dass andere Gerichte sich daran orientieren.
Sunday, May 30, 2010
Falsche Beratung durch Anwalt: Haftet der Rechtsanwalt?
In der Regel wird dieses Risiko des Anwalts durch eine sogenannte Anwaltshaftpflichtversicherung aufgefangen, zu deren Abschluss jeder Rechtsanwalt wie z.B die MHG Rechtsanwälte aus Jena mit Ihren Anwälten Torsten Geißler, Steffen Hielscher und Andre Morgenstern verpflichtet ist.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil klargestellt welche Pflichten den Anwalt im einzelnen treffen: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet allgemein, umfassend und möglichst erschöpfend den Mandanten über die Angelegenheit belehren. Rechtsunkundige muss er daher darüber aufklären welche Folgen ihre Erklärungen haben. Innerhalb der Grenzen des erteilten Mandates muss der Rechtsanwalt seinem Mandanten zu dem Vorgehen raten, das das erstrebte Ziel bestmöglich erreicht. Dabei muss er versuchen alle Nachteile für den Mandanten nach Möglichkeit zu verhindern, solange sie für ihn voraussehbar und vermeidbar sind. Daher gehört zu einer richtigen Beratung auch, dass der Anwalt dem Mandanten den sichersten und gefahrlosesten Weg vorschlägt und ihn über mögliche Risiken aufklärt. Dazu gehört beispielsweise den Prozess nach allen Regeln der juristischen Kunst zu führen. Schöpft der Anwalt beispielsweise nicht alle gebotenen Möglichkeiten aus und verlieren sie deswegen die Verhandlung, so können sie den entstandenen Schaden vom Rechtsanwalt erstattet verlangen. Nur dann ist der Mandant zu einer richtigen Entscheidung in der Lage.
Ziel der Rechtsberatung durch den Anwalt ist es in jedem Fall dem Mandanten eigenverantwortlliche und sachgerechte Entscheidungen für seinen eigenen Rechtsstreit zu ermöglichen (Bundesgerichtshof, 13.03.2008,
Thursday, May 27, 2010
Website der MHG Rechtsanwälte wegen Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vom Netz genommen?
Gefunden bei: mhg-rechtsanwaelte.onsugar.com
Jena, 01.02.2010 - Schon in seid einiger Zeit stand diese Seite im Fokus kritischer Berichterstattung. Früh, am 01.Februar.2010 wurde die Internetseite der Anwaltskanzlei MHG (Morgenstern, Hielscher, Geißler) gesperrt.
Es ist anzunehmen ist dieser Zustand auf rechtswiedrige Texte zurückzuführen. Einem Anwaltskollegen fallen sofort die Mängeln an Kompetenz, Zweideutigkeit und das Nichtvorhandensein von Beweisen auf. Z. B. werden auf der Webpräsenz gerade einmal acht Erfolge zelebriert wobei die vielen Fehlschläge außer Acht gelassen werden. Und als ob das nicht genug wäre, bei diesen 8 Erfolgen werden die Erfolge anderer Anwaltskanzleien als eigene verkauft. Daraufhin haben viele seriöse Gesellschaften u. A. Aktiengesellschaften Klage erhoben und es ist zu vermuten, dass entweder die Bundesregierung oder der Internet Service Provider selbst beschlossen hat, diese Internetpräsenz vom Netz zu nehmen.
Schon in der Vergangenheit wurden Webseiten von der Bundesregierung gesperrt. Das im Juni 2009 beschlossene „Zensurla" Gesetz, soll dabei rechtswiedrige Seiten (hauptsächlich Kinderpornografie) mit unzumutbaren Inhalten vom Netz genommen werden. Erst kürzlich wurden laut dem bekannten „Zeit " Magazin diverse Blogs mit illegalen Inhalten gesperrt. Bei Erfolg wird es aber sicherlich bald weitere Zensuren geben. Funktionierende Modelle sind aus China oder aber auch dem Iran bekannt. In diesen Staaten wird der Zugang zum Internet durch staatliche Institutionen filtriert und somit unliebsame Inhalte ausgesperrt. Die deutsche Regierungsinstitute scheinen diese Aufgabe gleich zu Beginn an private Firmen outsourcen zu wollen.
Ob es einen erneuten und diesmal aufrichtigeren Internetpräsenz geben wird, bleibt abzuwarten
Tuesday, May 25, 2010
Verhältnis Rechtsanwälte zur Einwohnerzahl.
Zur Veranschaulichung des Verhältnisses der zugelassenen Rechtsanwälte zur Einwohnerzahl in Deutschland gibt es folgende Grafik.
Wir bewegen uns bei nahezu 1 Rechtsanwält auf 500 Bürger (Säuglinge, Kinder, Pflegebedürftige, Rentner inbegriffen!) und deßhalb stellt sich hier die berechtigte Frage, wie schaffen es die Juristen Ihr auskommen zu erhalten?
Kommentare sind erwünscht.
Wer schützt die Anleger vor den Anlegerschützern?
Bereits seit einigen Jahren ist im Markt für Kapitalanlagen eine unschöne Entwicklung im Bereich des vermeintlichen Anlegerschutzes zu verzeichnen. Es ist zu beobachten, dass immer mehr Rechtsanwaltskanzleien sich gezielt auf „Anlegerschutzrecht“ spezialisieren und so auf Mandantenfang gehen. Sie bemühen sich hierbei um Anleger, die eine Kapitalanlage mit einem erhöhten Risikopotential in ihrem Vermögensportfolio haben.
Die unseriöse Akquisition geschieht u. a. durch das direkte Anschreiben von Anlegern, in denen auf eine vermeintlich negative Entwicklung zu ungunsten der Anleger hingewiesen wird, aber auch durch Einladungen zu Informationsveranstaltungen. Derartige Rundschreiben können indes eine unzulässige Werbung darstellen. Dabei kommt es nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22. Juni 2006 (Az.: 16 O 566/06) nicht darauf an, dass der Rundbrief keine unmittelbare Aufforderung zur Mandatserteilung enthält. Eine Rolle spielt, so das Landgericht, allein die Wirkung beim Adressaten. Wenn ein „Appell zur Mandatierung“ gegeben ist, liegt bereits eine unzulässige Werbung vor.
Viele Rechtsanwälte überschreiten hierbei oft ganz bewusst die Grenzen der erlaubten anwaltlichen Werbung. Als sehr bedenklich ist in solchen Fällen die Verbreitung von falschen und schlecht recherchierten Tatsachen über eine bestimmte Firma X und deren Kapitalanlage zu beurteilen, nur um auf diese Weise Anleger von Kapitalanlagen an sich zu binden. Häufig wird den Anlegern auf bedrohlicher Weise suggeriert, dass ihre Kapitalanlage in Gefahr sei, was jedoch in den seltensten Fällen auch tatsächlich der Fall ist. Bei diesen Geschäftspraktiken handelt es sich oftmals um unerlaubte Mandatswerbung, was schlichtweg als unseriös einzustufen ist.
Auslöser eines derartigen Handelns ist häufig die in Deutschland vorherrschende Anwaltsflut und der daraus resultierende Mangel an Mandaten. Viele Anwälte sehen sich daher gezwungen, auf derart sittenwidrige Weise auf Mandantenfang zu gehen. Das Problem hierbei ist, dass würde man ein solches Verhalten von Rechtsanwälten auch zukünftig gestatten, so könnte ein beträchtlicher Schaden durch die Irreführung sowie Verunsicherung der angeschriebenen Anleger und Investoren entstehen. Der somit entstandene Schaden ist im Nachhinein nicht mehr durch die Geltendmachung von Schadenersatz in Geld auszugleichen, da er u.a. auch schwer zu beziffern ist. Er wird sich auf kurz oder lang auf die Anlage aller Anleger auswirken und diesen einen nicht wieder gutzumachenden finanziellen Schaden zufügen.
Dieses Verhalten wurde bereits mehrmals von Rechtsanwälten wie z. B. Oliver Renner (Rechtsanwalt der Kanzlei Wüterich Breucker, Stuttgart; Mitglied im Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V.) in Fachpublikationen umfassend kommentiert. Aber auch Oberlandesgerichte in ganz Deutschland sind mit diesem unseriösen Verhalten befasst. So erachtete das OLG Hamburg in einem Urteil vom 2. Juni 2005 (AZ.: 5 U 126/04, BRAK 2005, 244 ff.) ein Anlegerrundschreiben einer Anwaltskanzlei an Anleger einer Kapitalanlage für wettbewerbswidrig sowie gegen § 43 b BRAO verstoßend. Den Anlegern wurde in diesem Schreiben mitgeteilt, dass bei ihrer Kapitalanlage bereits ein Schaden eingetreten sei und wegen drohender Verjährung aktueller Handlungsbedarf bestehe.
Quelle: http://www.rechtseinwand.de
Thursday, May 20, 2010
MHG-Jena: Methoden aus der Zeit der Planwirtschaft
Zwanzig Jahre nach Fall des eisernen Vorhangs sind in Ostdeutschland zwar noch nicht überall blühende Landschaften vorhanden. Vielfach sind jedoch durch Eigeninitiative, Ideenreichtum und Erfindergeist florierende Firmen und beachtenswerte Wirtschaftsstandorte entstanden. Auch wenn manches Projekt und einige Regionen noch Potential haben, so überwiegen bei Weitem die positiven Eindrücke, wenn man Reiseeindrücke von heute mit denen aus der unmittelbaren Vorwendezeit vergleicht.
Und dann gibt es da leider auch noch die ewig gestrigen, die der guten alten Zeit nachtrauern, wie z. B. die Rechtsanwälte Morgenstern, Hielscher und Geißler, die unter dem in Jena international bekannten Namen MHG Law firmieren. Diese auch als „Musketiere der Rechtswissenschaften“ bekannten Glaubenskrieger haben sich mal wieder ein neues Husarenstück ausgedacht rsp. ein uraltes Geschäftsmodell abgekupfert. Dabei wird so vorgegangen, wie es das gute alte ZK über Jahrzehnte mit der Volkversammlung und damit dem Volk selber angestellt hat. Es wird die sogenannte Champignonpolitik* angewandt und das geht so:
Suche Dir einen aktuellen Rechtsfall, bei dem es möglichst viele Geschädigte gibt. Besorg’ Dir deren Adressen und stelle den ahnungslosen Mandanten die Möglichkeit einer Sammelklage in Aussicht. Da denkt dann jeder Geschädigte erstmal an niedrige Kosten (durch sog. economies of scale) und in der Masse sind wir stark – denkste!
Massenrundschreiben der MHG Rechtsanwälte aus Jena
In diesem Schreiben wird bewusst suggeriert, dass fuer € 25 irgendein Kundenmehrwert generiert wuerde! Faktisch steht hinter diesem Serienschreiben kühles kaufmännisches Kalkuel, denn multipliziert man die schnoeden € 25 mit 4000 und mehr potentiellen Anspruchsinhabern, so kommt man schnell auf eine sechsstellige Umsatzsumme (im konkreten Fall also € 100.000!), für die clevere Anwaltskanzlei.
Dies wohlgemerkt vorweg, ohne einen spuerbaren Kundennutzen rsp. einen Funken von Erfolg vor dem Kadi fuer die Mandanten erreicht zu haben.
Damit sind wir nun wieder bei der These, vom Anfang dieses kleinen Diskurses, gelandet. Die Kanzlei bewegt sich in guter alter ZK-Tradition im vollkommen sinnfreien Bereich und feiert sich selbst, da keinerlei Mehrwert außer einem "klitzekleinen" Eigennutzen, geschaffen wird.
Da bleibt nur die Hoffnung, dass die Herren Geißler, Hielscher und Morgenstern irgendwie doch noch ihren Weg in die Politik finden und dort dann offiziell als jederzeit mietbare Luegner und Betrueger von Berufs wegen enttarnt werden – solange sie nur bitte nicht weiter die serioese Anwaltschaft in Misskredit bringen.
Es schrieb' ein "Betroffener" (Berufs-Kollege), der seine Taetigkeit nicht nur des schnoeden Mammons wegen, sondern aus Berufung, mit Herzblut und Verantwortung ausuebt!
*Im Dunkeln lassen und mit Scheisse füttern